Zahnärztliche Chirurgie ist immer noch ein angstbesetztes Thema. Jedoch ist sie manchmal nicht zu umgehen, wenn es darum geht, Entzündungen im Mund oder krankhafte Prozesse im Kieferknochen zu beseitigen und so zur Gesunderhaltung des gesamten Kieferknochens beizutragen. Mit viel Erfahrung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie, behandelt Sie Zahnarzt Michael Kneissl schonend, ambulant und in örtlicher Betäubung – auf Wunsch auch unter Narkose. Zuvor haben Sie in einem umfangreichen Aufklärungsgespräch die Möglichkeit, sich über die Notwendigkeit, den Ablauf und die Risiken des chirurgischen Eingriffs zu informieren.
Wann setzen wir zahnärztliche Chirurgie ein?
Weisheitszähne: Oft ist die Entfernung von verlagerten Zähnen im jungen Erwachsenenalter notwendig, um ausreichend Platz zu schaffen – auch für eine anschließende kieferorthopädische Behandlung. Hier kann die zahnärztliche Chirurgie helfen, um eine Verschiebung des Gebisses zu vermeiden. Aber auch im fortgeschrittenen Alter kann die Entfernung verlagerter Zähne angezeigt sein, wenn diese zum Beispiel andere Zähne beschädigen, häufige Entzündungen verursachen oder sich eine Zyste gebildet hat.
Kieferzysten: Hier handelt es sich um gutartige, mit Flüssigkeit gefüllte Hohlräume im Kiefer, die vor allem durch entzündete Wurzelspitzen, Parodontalerkrankungen und verlagerte Zähne entstehen können. Zysten werden in einem chirurgischen Eingriff und unter örtlicher Betäubung entfernt.
Wenn Sie eine Beratung wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich direkt an Ihre Zahnarztpraxis Michael Kneissl in München Neuhausen! Wir helfen Ihnen individuell, nachhaltig und schonend weiter.